Die Papstwahl ist geheim. Es gibt weder Kameras noch Handys, die zum Konklave zugelassen sind. Kein Aussenstehender weiss wirklich, was sich ab heute im Vatikan passiert. Dies hat Filmemacher schon immer beflügelt. Hier gibts kleine Anleitung zur Papstwahl in 11 Schritten.
Mein persönlicher Lieblingspapstfilm ist “The Shoes of the Fisherman”.
Heute veröffentlichte das BAG seinen Ernährungsbericht. Das Fazit der Untersuchung: Die Schweizer sind zu dick. Einer der Gründe dafür: Sie essen das falsche Fleisch. Wer sich gesund mit Fleisch ernähren will, sollte auf Kaninchenfleisch setzen. Dies zeigt eine neue Untersuchung der Universität von Padova, die verschiedene Fleischsorten in bezug auf Cholesterin, Fett- sowie Proteinanteil untersucht hat (siehe unten).
Ich behaupte: Chüngelfleisch hat wegen seiner Verträglichkeit, der gesundheitlichen Aspekte, der umweltfreundlichen Produktion und seines günstigen Preises die Chance, zum Fleischprodukt der kommenden Jahre zu werden. Die folgenden 10 Gründe sprechen dafür:
Chüngelfleisch zählt heute zum gesündesten “weissen” Fleisch, das auf dem Markt ist.
Es enthält einen hohen Anteil an leichtverdaulichen Proteinen.
Im Vergleich mit anderen Fleischsorten enthält das Chüngelfleisch am wenigsten Fett.
Sein Kaloriengehalt ist – verglichen mit anderen Fleischsorten – gering.
Dank seines tiefen Cholesteringehaltes ist das Fleisch gerade für Menschen mit potentiellen Herz-Kreislauf-Problemen prädestiniert.
Der Natriumgehalt des Kaninchenfleisches liegt unter demjenigen anderer Fleischsorten.
Der Kalzium- und Phosphor-Gehalt liegt hoch.
Das Verhältnis von Fleisch zum Knochenanteil liegt sogar höher als bei Poulets.
Kaninchenfleisch passt zu vielen Speisen und ist vergleichbar mit Pouletfleisch.
Die Produktion von Kaninchenfleisch ist umweltfreundlich: Mit demselben Input von Grünnahrung und Wasser produziert ein Kaninchen sechs Mal mehr Fleisch als eine Kuh.
In die Höhe bauen ist wieder in. In den Schweizer Städten sollten noch viel mehr Hochhäuser gebaut werden, sagte Bundesrätin Doris Leuthard. Sie ist nicht allein. Die Forderung wird auch von Investoren und Landschaftsschützern erhoben, die der Zersiedelung Einhalt gebieten wollen.
Den Schlagworten folgen kaum konkrete Taten. Denn die Forderung ist schnell aufgestellt. Bei genauem Hinsehen bewirken Hochhäuser heute gar keine Verdichtung. Wenn ein Hochhaus gebaut wird, darf woanders entsprechend weniger gebaut werden. Als Folge bleibt die zulässige Ausnützungsziffer beziehungsweise Geschossfläche nämlich gleich.
Um wirkliche Verdichtung zu erreichen müssten die Ausnützungsziffern, welche den Bau von Hochhäusern verhindern, massiv erhöht werden. Nicht nur das: Vielenorts verhindert eine weitere baurechtliche Vorgabe Hochhäuser: Der Schattenwurf. Gemäss des Zürcher Planungs- und Baugesetzes aus dem Jahr 1975 darf durch den Schattenwurf eines Hochhauses die Nachbarschaft nicht wesentlich beeinträchtigt werden. An mittleren Wintertagen darf ein bewohntes Nachbargebäude nicht länger als zwei Stunden beschattet werden – dies gilt für alle Bauzonen im ganzen Kanton Zürich.
Es ist an der Zeit, über die heute immer noch gültige Regelung und deren Flexibilisierung nachzudenken. Wollen wir einen Kanton Zürich und eine Schweiz, wo die Städte unter dem enormen Bevölkerungsdruck immer mehr ausufern, und alle in der Sonne sind, oder wollen wir das raumplanerische Ziel, der haushälterische Umgang mit dem Boden, erreichen?
Die Pensionskasse des Kantons Genf wies per Ende Dezember 2011 einen Deckungsgrad von gerade einmal 53% auf, zur Vollkapitalisierung fehlen über fünf Milliarden Franken. Demgegenüber weist die Pensionskasse Appenzell Innerrhodens einen Deckungsgrad von 107%. Das Bild erinnert auch an die Abstimmungsergebnisse. Wers noch nicht gewusst hat: Zwischen Welschen und Deutschschweizern liegen Welten. Mehr dazu auch hier.
Das Kinderspital Zürich nimmt ab sofort keine Beschneidungen mehr vor. Weitere Spitäler in der Schweiz überlegen sich diese Massnahme ebenfalls. Gilt deutsches Recht plötzlich auch für die Schweiz? Und wäre jemand im Kinderspital Zürich ohne das Urteil des Kölner Gerichtes auf die Idee gekommen, sich gegen Beschneidungen zu richten? Ich behaupte: Nein. Der Entscheid des Zürcher Kinderspitals ist ein Zeichen von vorauseilender Political Correctness. Man hat Angst, angegriffen zu werden, weil man keine Argumente zu haben glaubt.
Als Begründung für das Beschneidungsmoratorium in Zürich wird die Entscheidungsfreiheit des Kindes ins Feld geführt. Aha. Suchen sich etwa die Kinder, die zu Welt kommen ihre Eltern aus? Gewisse Esoteriker werden dem zustimmen. Aber zu Ende gedacht fängt das eigentliche Problem hier an. Verhandeln Beschneidungsgegner mit ihren Kleinkindern auch, wann diese ins Bett müssen, welches T-Shirt sie anziehen wollen, ob sie geimpft werden oder ob man ihnen die Mandeln entfernt? Erziehung impliziert ja gerade, dass die Eltern zum Wohl des Kindes gewisse Entscheidungen treffen, die es selber nicht fällen kann.Nach dem Schächtverbot in der Verfassung und dem Verbot von Halal-Fleisch trifft ein Beschneidungsverbot jüdisches und muslimisches Leben im Mark. Es ist ein Verstoss gegen die Religionsfreiheit.
Die Beschneidung von Buben an und für sich ein harmloser kleiner Eingriff, der keine Beeinträchtigung irgendeiner Körperfunktion nach sich zieht. Sie ist nicht zu vergleichen mit der Beschneidung von Mädchen, welche das Leben dieser einschneidend verändert und das Lustempfinden verunmöglicht. Zudem empfiehlt die UNO die Beschneidung als Massnahme gegen die Verbeitung von AIDS und erkranken Partnerinnen von beschnittenen Männern weniger oft an Gebärmuitterhalskrebs als andere Frauen.Den Anti-Beschneidungs-Shitstorm aktiviert haben Gutmenschen, die besser glauben zu wissen, was für jüdische und muslimische Kinder gut ist als deren Eltern. Sie wissen auch besser, wie die Muslime leben sollen und dass jüdische Buben mit der iranischen Atombombe viel besser leben können als ohne. Unbeschnittene entscheiden hier über das Wohl von Beschnittenen. Das kommt selten gut. Tatsache ist: Die jüdischen und muslimischen Buben werden bei einem Verbot auch weiterhin beschnitten werden – einfach in der Illegalität. Auch deshalb ist das Beschneidungsverbot Unsinn.
Jahrelang hat der Sowjetstaat die Kirche unterdrückt, jetzt herrscht traute Einigkeit. Offenbar hat man sich wieder lieb. Oder geht es um pure Machterhaltung? Im Fokus steht heute die Verurteilung der Mitglieder der Punk-Band “Pussy Riots“, die einen Anti-Putin-Song in der Christerlöserkirche (siehe oben) in Moskau zum Besten gab. Mit der Aktion soll die Band religiösen Hass geschürt haben. Der russisch-orthodoxe Patriarch Kyrill, der heute zu verschleiern versucht, dass er Breuguet-Uhren trägt, fordert gnadenlose Härte gegen die vier Frauen. Heute beginnt der Prozess. Den Frauen drohen wegen “organisierten Rowdytums” bis zu sieben Jahre Haft. Der Prozess ist ein Gradmesser für freie Meinungsäusserung. Amnesty International fordert, die Künstlerinnen, die seit drei Monaten in Haft sind, freizulassen. Heute beginnt vor einem Gericht in Moskau die Anhörung der Angeklagten.
Als Betrug soll bereits eine Täuschung oder das Vorspiegeln oder Unterdrücken von erheblichen Tatsachen genügen. SP-Nationalrat Daniel Josic reicht heute im Parlament einen Vorstoss für eine Gesetzesänderung ein. Mehr dazu hier.
Jemand lügt Sie bei einem Geschäft brandschwarz, sie verlieren Geld. Kein Problem für denjenigen, der Sie übers Ohr gehauen hat, denn: In der Schweiz ist Betrug eben nur dann strafbar, wenn eine “besondere Arglist” vorliegt. Dass er Ihnen nicht gesagt hat, dass Sie für Ihr Geld auch eine Gegenleistung erhalten, fällt nicht unter diese Kategorie. Entscheiden Sie selbst, wann Arglist nach gesundem Menschenverstand vorliegt. Der “Blick” lanciert jetzt eine Kampagne mit dem Ziel, die Strafnorm bei Betrug zu verschärfen. Am Beispiel der Tanzlehrerin und Krippenleiterin Suel F. wird die Problematik aufgerollt. Hier gehts zum Artikel heute im “Blick”.
Die Gesundheitskosten werden für die Mehrheit der Schweizerinnen und Schweizer zunehmend zum Problem: 72% nehmen aufgrund der Ausgaben für ihre Gesundheit bei wesentlichen Dingen des täglichen Bedarfs, zum Beispiel beim Kauf von Lebensmitteln, Benzin oder bei der Wohnung, Einschränkungen in Kauf. Allgemein wünschen sich Verbraucher sinnvollere Anreizsysteme und eine effektivere Unterstützung ihrer Grundbedürfnisse. Die generelle Zufriedenheit mit dem Schweizer Gesundheitssystem ist mässig, obwohl es ein hohes Ansehen geniesst. Dies sind die Resultate der „Umfrage 2011 zum Gesundheitswesen in der Schweiz“, welche das Wirtschaftsprüfungs- und Beratungsunternehmen Deloitte in diesem Jahr zum zweiten Mal durchführte. Die ganze Studie gibts hier.