Medien und PR: Verstehen, was ist.

23. November 2008

Ja zur Impressumpflicht für Schweizer Blogger

Peter Knechtli, seines Zeichens erfolgreichster Schweizer Online-Journaist, nimmt sich des anonymen Bloggens an und enttarnt gleich einige Blogger. Die Szene jault nicht nur hier und hier auf. Ich persönlich hätte nichts gegen eine Impressumpflicht für Blogs, so wie es sie in Deutschland bereits gibt. Tja, es ist eine Frage des Rückgrates, oder?

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7 Kommentare zu „Ja zur Impressumpflicht für Schweizer Blogger“

  1. Thinkabout am 24. November, 2008 um 01:03 Uhr #

    Dies mit dem Verweis auf ein PR-Unternehmen im Titel zu bloggen ist so was von scheinheilig!

    Ich darf erinnern:
    Blog – Weblog – Tagebuch im Internet.
    Es liegt in der Natur der Grundidee dieser Art Medium, dass eine Publikation ohne Impressum möglich sein muss.

  2. Ugugu am 24. November, 2008 um 08:19 Uhr #

    ohne das deutsche telemediengesetz bis ins detail zu kennen, muss man vielleicht doch festhalten, dass dieses in erster linie einen fiskalischen zweck erfüllt. für private, nichkommerzielle blogs gibt es selbstverständlich auch in deutschland keine impressumspflicht.

  3. Philippe Welti am 24. November, 2008 um 11:32 Uhr #

    @ Ugugu Ein Leitfaden des deutschen Bundesjustizministeriums gibt Websitebetreibern mehr Rechtssicherheit. Demnach zählen aber auch private Blogs als impressumspflichtig.

  4. mds am 24. November, 2008 um 12:42 Uhr #

    Wer erreicht werden können möchte, soll ein Impressum führen, wer nicht, soll es lassen – Freiheit halt … und häufig auch eine Frage der Online-Kompetenz, genügend einschlägige Beratungsstellen empfehlen schliesslich Zurückhaltung bezüglich Namensnennung und so weiter im Internet.

    Häufig geht es ja schlicht darum, dass man auf den Mann oder die Frau spielen können möchte – das ist man sich gewohnt und ausserdem ja viel einfacher als die Auseinandersetzung mit Inhalten. Schade ausserdem, wenn ausgerechnet Personen, die beruflich kommunizieren, gegen die Meinungsfreiheit anschreiben … :(

  5. Markus am 24. November, 2008 um 12:58 Uhr #

    @ Thinkabaout. Wer ein Tagebuch führen möchte, kann es ja auch auf dem guten alten Papier tun und muss sich nicht in der Web-Öffentlichkeit anonym miteilen.

  6. Thinkabout am 24. November, 2008 um 13:39 Uhr #

    @Markus:
    Und wer es da online nicht lesen will, kann sich einfach weiter klicken.

  7. Mara am 26. November, 2008 um 14:52 Uhr #

    @ Welti

    Ihr Hinweis stimmt so nicht ganz. Auch weiterhin gilt im TMG, dass Seiten die ausschliesslich privaten oder familiären Charakter haben auf ein Impressum verzichten können. Lediglich in Grenzfällen sollte eine Betreiberin im Zweifel ein Impressum aufnehmen. Dieser Zwischenbereich ist nur deswegen unsicher, weil das Gesetz davon ausgeht, dass ein Impressum immer dann nötig ist, wenn das Angebot “in der Regel gegen Entgelt angeboten wird”, unabhängig davon, ob im speziellen Fall dies zutrifft oder nicht.
    Onlinetagebücher u.a. können demnach selbstverständlich auch in Deutschland weiterhin ohne Impressum auskommen.

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