17. November 2008
Die Entzauberung des Hanfs
Ich habe als Jugendlicher auch Hanf ausprobiert und konsumiert. Die Gründe dafür waren einerseits die Neugierede, andererseits das Gefühl, etwas Verbotenes tun. Erst später begann ich die Wirkung des Hanfes zu geniessen. Bis ich für mich feststellte, dass ich doch lieber einen klaren Kopf habe. Seit Jahrzehnten versucht der Staat die weichen Drogen einzudämmen. Erfolglos. Heute konsumieren rund 500′000 Schweizer mehr oder weniger regelmässig Hanfprodukte. Wer hätte vor 20 Jahren gedacht, dass die Legalisierung des Hanfs in der Schweiz einmal in gereifbare Nähe rückt? Die Hanfinitiative entzaubert die verbotene Substanz für Jugendliche, trocknet den Schwarzmarkt aus und stellt die Eigenverantwortung des Bürgers ins Zentrum. Die Schweiz könnte auch in bezug auf den Umgang mit dem Rohstoff Hanf eine Pionierrolle einnehmen. Aus diesen Gründen befürworte ich die Hanf-Initiative und lege am 30. November ein Ja in die Urne.
- Art. 105a (neu) Hanf
1. Der Konsum psychoaktiver Substanzen der Hanfpflanze sowie ihr Besitz und Erwerb für den Eigenbedarf sind straffrei.
2. Der Anbau von psychoaktivem Hanf für den Eigenbedarf ist straffrei.
3. Der Bund erlässt Vorschriften über Anbau, Herstellung, Ein- und Ausfuhr von sowie Handel mit psychoaktiven Substanzen der Hanfpflanze.
4. Der Bund stellt durch geeignete Massnahmen sicher, dass dem Jugendschutz angemessen Rechnung getragen wird. Werbung für psychoaktive Substanzen der Hanfpflanze sowie Werbung für den Umgang mit diesen Substanzen sind verboten.





